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Rechtsinformationssystem RIS

Weitere Titel:
  • RIS
  • Bundeskanzleramt: Rechtsinformationssystem
Beschreibung:
Das Rechtsinformationssystem RIS ist eine Datenbank des österreichischen Rechts und enthält derzeit (Stand: August 2020) die folgenden Applikationen:
  • Bundesrecht
    -) Bundesrecht konsolidiert
    Hier finden man das österreichische Bundesrecht in konsolidierter Fassung, wobei Konsolidierung bedeutet, dass in einer Rechtsvorschrift sämtliche später kundgemachten Änderungen und Berichtigungen eingearbeitet wurden. Diese Dokumente dienen lediglich der Information, sind also rechtlich unverbindlich. Die Dokumentationseinheit (ein Dokument) ist ein Paragraph oder ein Artikel oder eine Anlage einer Rechtsvorschrift.
    -) Bundesgesetzblatt authentisch ab 2004 (in seiner rechtlich verbindlichen Form)
    -) Staats- und Bundesgesetzblatt 1945 - 2003
    -) Reichs-, Staats- und Bundesgesetzblatt 1848 - 1940
    -) Gesetzes- und Verordnungssammlungen 1740 - 1848 (Internetangebot der ÖNB)
    -) Deutsches Reichsgesetzblatt 1919 - 1945 (Internetangebot der ÖNB)
    -) Begutachtungsentwürfe
    -) Regierungsvorlagen
    -) Rechtsvorschriften in Englisch (Austrian Laws): engl. Übersetzungen ausgewählter Rechtsvorschriften

  • Landesrecht
    -) das geltende Landesrecht von allen österreichischen Bundesländern
    Im Unterschied zum Bundesrecht dokumentieren nicht alle Bundesländer die historischen Fassungen ihrer Rechtsvorschriften.
    -) Landesgesetzblätter

  • Gemeinderecht
    ausgewählte Rechtsnormen österreichischer Gemeinden

  • Judikatur
    Verfassungsgerichtshof - Verwaltungsgerichtshof – Justiz (OGH, OLG, LG, BG, OPMS, AUSL) - Bundesverwaltungsgericht - Landesverwaltungsgerichte - Bundesfinanzgericht - Datenschutzbehörde u.a.

  • Sonstige Kundmachungen, Erlässe
    diverse Kundmachungen und ausgewählte Erlässe österreichischer Bundesministerien

  • Gesamtabfrage
Fachgebiet:
Schlagwort:
Hinweis:

frei im Web

Erscheinungsweise:
  • WWW (Online-Datenbank)

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